AGB

  1. Geltungsbereich: Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verkäufe von fertimed an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden von fertimed nicht anerkannt, es sei denn, fertimed hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte zwischen dem Käufer und fertimed.
  2. Angebote, Preise
    1. Die Angebote von fertimed sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. 
    2. Die vereinbarten Preise verstehen sich vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung als Nettopreise zuzüglich Transport-/Versand- und sonstiger Logistikkosten sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe.
  3. Liefertermine, Lieferverzug 
    1. Liefertermine sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. 
    2. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät fertimed gegenüber dem Käufer nicht in Verzug, es sei denn, fertimed hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus von fertimed nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist fertimed zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
    3. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn fertimed Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung vorbehaltlich Ziff. 9.3 auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 10% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Ware, mit dessen Lieferung fertimed sich in Verzug befindet.
  4. Versand, Gefahrübergang Lieferungen erfolgen vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung auf den Käufer über, sobald fertimed die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergibt. Verzögert sich der Versand aus von fertimed nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Käufer über.
  5. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht /Aufrechnung 
    1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von fertimed 7 Tage nach Lieferung und Rechnungsdatum fällig. 
    2. Gegenüber den Forderungen von fertimed kann der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis fertimed gegenüber beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Sämtliche Lieferungen durch fertimed erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von fertimed. Darüber hinaus behält sich fertimed das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen Forderungen („gegenwärtige Forderungen“) sowie aller weiteren vor der vollständigen Erfüllung der gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung entstehender Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer („Gesamtforderung“) vor.
    2. Dem Käufer ist widerruflich gestattet, die von fertimed gelieferten Waren nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern:
      1. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Netto-Rechnungsbetrages an fertimed ab. Fertimed nimmt die Abtretungen hiermit an. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, beschränkt sich die Forderungsabtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert des Miteigentums des Verkäufers entspricht. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, tritt der Abnehmer bereits jetzt einen der Höhe nach diesen Forderungen entsprechenden Teil des Saldos, einschließlich des Schlusssaldos, aus dem Kontokorrent an den dies annehmenden Verkäufer ab.
      2. Ist dem Käufer eine den voranstehenden Regelungen entsprechende Abtretung an fertimed, insbesondere infolge vorrangiger Abtretungen an Dritte, nicht möglich, erfolgt die Weiterveräußerung nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im Sinne dieser Vorschrift.
      3. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Befugnis von fertimed, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Fertimed verpflichtet sich jedoch, dem Drittschuldner die Forderungsabtretung nicht anzuzeigen und die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Bereits zuvor kann fertimed jederzeit verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
      4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer fertimed unverzüglich unter Übergabe der für ein Verfahren notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer für den fertimed entstandenen Ausfall.
      5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung und Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
    3. fertimed ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, auf dessen Grundlage die Vorbehaltsware geliefert worden ist, wenn der Käufer eine seiner Pflichten in Bezug auf die Vorbehaltsware nachhaltig, d.h. auch nach Abmahnung durch fertimed, verletzt.
  7. Mängelrüge, Mängelhaftung
    1. Offensichtliche Mängel sind fertimed unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen nach Empfang der Ware in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind fertimed unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels in Textform anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt. 
    2. Mängelansprüche verjähren vorbehaltlich Ziff. 7.3 in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. 
    3. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Käufer nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe von Ziff. 9 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist.
  8. Rücknahme
    Die Rückgabe mangelfreier Ware ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich. Zurückgesandte Ware wird ohne Vergütung nach entsprechender Benachrichtigung vernichtet. Auf Wunsch wird eine Vernichtungserklärung ausgestellt. Zur Aufbewahrung und Rücksendung solcher Ware ist fertimed nicht verpflichtet.
  9. Haftung, Haftungsbeschränkung
    1. Fertimed haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“) ist die Haftung von fertimed auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf EUR 1.000.000,00 bei Sachschäden sowie auf EUR 100.000,00 bei Vermögensschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet fertimed nicht. 
    3. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes / Arzneimittelgesetzes und für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
  10. Mindestauftragswert, Eilzuschläge Fertimed liefert ohne Mindestauftragswert und ohne Eilzuschläge.
  11. Inverkehrbringen der Ware außerhalb von Deutschland, Haftung des Käufers 
    1. Soll die Ware außerhalb von Deutschland in den Verkehr gebracht werden, ist der Käufer die für das Inverkehrbringen der Ware im Zielland verantwortliche Person und übernimmt alle damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Verpflichtungen. Er verpflichtet sich insbesondere, die im Zielland geltenden Verkehrsbestimmungen, einschließlich der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, zu beachten. Fertimed übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtungen, bemüht sich jedoch, den Käufer bei der Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen etc. zu unterstützen. 
    2. Verletzt der Käufer schuldhaft seine Pflichten gemäß Ziff. 11.1 ist er zum Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schiedsverfahren, anwendbares Recht 
    1. Erfüllungsort für alle Zahlungs- und Lieferverpflichtungen ist der Sitz von fertimed, sofern der Käufer Kaufmann ist. 
    2. Sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist oder seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist das ordentliche Gericht am Sitz von fertimed ausschließlich zuständig. Fertimed ist jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen oder – statt einer Klage vor einem ordentlichen Gericht – ein Schiedsverfahren nach Maßgabe von Ziff. 12.3 einzuleiten. 
    3. Im Falle der Durchführung eines Schiedsverfahrens werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist an unserem Sitz. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, sofern der Streitwert EUR 100.000,00 übersteigt, andernfalls besteht das Schiedsgericht aus einem Schiedsrichter. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch. 
    4. Für alle Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).